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Allgemeine
Geschäftsbedingung vom 01.02.2002
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Die Angebote werden von uns nach besten Wissen und
Gewissen aufgrund der uns von Dritten erteilten Auskünften erstellt. Eine
Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird nicht
übernommen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Vorkenntnis des
Angebotsempfängers
Der Empfänger eines Angebotes, der das angebotene Verkaufs- oder
Vermietungsobjekt bereits kennt, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Angebotsempfänger diese Anzeige,
ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot
nachgewiesene Objekt zur Zahlung der Provision verpflichtet.
3. Informationsweitergabe an Dritte
Die ausschließlich für den Adressaten bestimmten Angebote dürfen ohne
unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei
Weitergabe (auch auszugsweise) an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der
Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
4. Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten
Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine
Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Der Provisionsanspruch ist ohne Abzug nach Rechnungsstellung zu zahlen.
Mehrere Auftraggeber für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p. a. über den
Basiszinssatz fällig.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag erlischt oder ein
Rücktritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht
ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird
ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger ausgeübt, dass nicht
durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet
ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein
Schadensersatzanspruch den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen
Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von
uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren
Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem
von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechende gilt auch dann, wenn ein anderer als der
ursprünglich vorgesehene Vertragstyp in Folge unserer
Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
5. Provisionssätze
Sofern in unserem schriftlichen Angebot kein abweichender Provisionssatz
und/oder kein anderer zur Provisionszahlung Verpflichteter angegeben ist,
gelten folgende Regelungen:Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz
sowie von Teileigentum, errechnet von dem Gesamtkaufpreis und von allen
damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen: vom Käufer 6,00%;
a) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkaufs-
bzw. Verkehrswert des Grundstückes bzw. der Immobilie: vom Berechtigten 6
%
b) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten, berechnet von auf die
gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins: vom Erbbauberechtigten und
vom Grundstückseigentümer je 3%
c) Vermietung und Verpachtung
Gewerbeobjekte: Bei Vermietung und Verpachtung, unabhängig von der
Vertragsdauer: Vom Mieter/Pächter 3 Brutto -Warm-Monatsmieten (netto
Kaltmiete zzgl. Monatlicher Heiz- und Betriebskostenvorauszahlung);
Wohnraumobjekte: Bei Vermietung, unabhängig von der Vertragsdauer: vom
Mieter 2,0 netto Monatsmieten
(Netto-Kaltmiete)
Die vorgenannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der
gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
6. Tätig werden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner uneingeschränkt
provisionspflichtig tätig zu sein.
7. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, bei Vertragsgesprächen und beim Vertragsabschluss
anwesend zu sein. Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben
Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf
beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der
Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet,
sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu
erteilen.
8. Aufwandserstattung
Vertragswidriges Verhalten des Auftragsgebers berechtigt uns insbesondere
zum Ersatz unseres sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis. Ein
vertragwidriges Verhalten liegt unter anderem dann vor, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich mitteilt, dass der von ihm erteilte
Auftrag gegenstandslos geworden ist.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die
gesetzlichen Vorschriften.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Parchim
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